Bereits nach 20 Minuten wurde die Zuhörerschaft auf Antrag von Grassers Verteidiger und den Rechtsvertretern des Zweitangeklagten ausgeschlossen. Im Steuerstrafverfahren muss dem Antrag gefolgt werden, dem das Gericht folgen muss. Neben zahlreichen Journalisten waren auch zahlreiche Laienrichter und Rechtsanwälte anwesend. Obwohl für die Urteilsverkündung nur zwei Richter benötigt werden, hat das Bezirksstrafgericht es geschafft und neun Richter eingesetzt, um etwaige Mängel auszugleichen. Zum Vergleich: Zwölf Richter waren beim BUWOG-Prozess anwesend.
Kategorie: Steuerhinterziehung
Während Grasser – wie im BUWOG-Verfahren – auf die anwaltliche Vertretung von Rechtsanwalt Norbert Wess setzt, hat der Zweitbeklagte, sein damaliger Steuerberater, drei Rechtsvertreter und einen Sachverständigen mit „Expertise“ an seiner Seite. Der Vorwurf im Steuerstrafverfahren lautet, Grasser habe Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für Meinl Power Management in seiner Einkommensteuererklärung nicht erwähnt und sehr wenig Steuern gezahlt. Die verursachte Steuerminderung beläuft sich laut Anklageschrift auf rund 2,2 Millionen Euro. Die Bandbreite der Strafen reicht bis zum Doppelten, es können bis zu zwei Jahre Haft verhängt werden. Grasser bestreitet alle Vorwürfe.